Unsere AGB's
Stand 01.03.2026
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1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Fitnessverträge zwischen Stefan Gressenbauer, Pöschlstraße 2, 4600 Thalheim - ATU77738389 (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“), und den Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios Medifit Thalheim.
1.2. Die Filiale Medifit Thalheim (im Folgenden „Fitnessstudio“) ist jene Filiale des Fitnessstudiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
1.4. Diese AGB sind im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der Website des Fitnessstudiobetreibers unter https://www.medifit-thalheim.at/agb abrufbar.
1.5. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Verhaltensregeln im Fitnessstudio im Rahmen einer Hausordnung verbindlich für die Mitglieder festzulegen.
1.6. Das Mitglied ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Die Hausordnung bildet einen integralen Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung und wird dem Mitglied gemeinsam mit der vertraglichen Vereinbarung ausgehändigt. Überdies ist diese in der jeweils aktuellen Fassung im Fitnessstudio angeschlagen, an der Rezeption in Papierform erhältlich oder über die Website des Fitnessstudiobetreibers (https://www.medifit-thalheim.at) elektronisch zu beziehen.
1.7. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich die Änderung der Hausordnung ausdrücklich vor und informiert das Mitglied im Falle einer derartigen Änderung spätestens zwei Wochen vor Wirksamkeitsbeginn.
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2. Vertragsabschluss
2.1. Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zudem die Sonderbestimmungen nach Punkt 8. dieser AGB. Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.
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2.2 Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
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​2.3. Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
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3. Leistungen
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3.1.Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.
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3.2. Alle angebotenen Zusatzabos (z.B. Trainingsservicepauschale, Fitnessdrinks) die als solche jeweils gekennzeichnet und ausgepriesen sind, können zusätzlich zur Mitgliedschaft monatlich gebucht werden. Zusatzabos werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und sind monatlich kündbar. Zusatzabos werden bei einer Silllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend pausiert. Der jeweilige Leistungsumfang wird auf den Belegen und Vereinbarungen, sowie den Aushängen kommuniziert.
3.3. Die Mitgliedschaft und der Mitgliedsausweis sind nicht übertragbar.
4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1. Zutrittsgewährung:
4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen während der Öffnungszeiten gemäß Punkt 5. und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss ein Eintrittsmedium in Form einer MemberCard, eines Armbandes, eines Zutrittsausweises oder einer Magnetkarte. Die Zutrittsberechtigung und das Eintrittsmedium sind nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des jeweiligen Eintrittsmediums ist untersagt. Jedes Mitglied hat das jeweilige Eintrittsmedium sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Das in Verlust geratene bzw. beschädigte Eintrittsmedium verliert mit Ausstellung des neuen jeweiligen Eintrittsmediums seine Gültigkeit.
4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und durch Nutzung des jeweiligen Eintrittsmediums möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder privaten Betreuungspersonen, ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet. Die Benutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche zu eigenen Trainingszwecken ist den Begleitpersonen untersagt.
4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt.
4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
4.2. Hygienevorschriften
4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
4.2.2. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3. Sicherheitsvorschriften
4.3.1. Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Der Fitnessstudiobetreiber übernimmt eine Haftung für das Abhandenkommen von im Spind belassenen Gegenständen nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz. Der Fitnessstudiobetreiber haftet insbesondere nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen.
4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.4.4. Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz zweimaliger Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 7.2. aufzulösen - an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.5. Sonstiges
4.5.1. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlichen Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
4.5.2. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung des Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
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5. Öffnungszeiten
5.1. Mitglieder sind zum Besuch des Fitnessstudios und zur Nutzung der Einrichtungen und Fitnessgeräte innerhalb der Öffnungszeiten berechtigt. Die Öffnungszeiten werden den Mitgliedern nach Wahl des Fitnessstudiobetreibers bei Vertragsabschluss, durch persönliche Verständigung, durch Aushang oder auf der Internetseite des Fitnessstudios (https://www.medifit-thalheim.at) bekannt gegeben.
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5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten durch den Fitnessstudiobetreiber nach Abschluss des Vertrages sind zulässig, wenn sich die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht wesentlich vermindert und Änderungen zumindest zwei Wochen vor Wirksamkeitsbeginn bekannt gegeben werden.
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6. Entgelt
6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 1. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist. Bei individuell vereinbarten Einzelleistungen ist das Entgelt vor der jeweiligen Leistungserbringung fällig.
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6.2. Bei, wenn auch nur teilweiser, Nichtnutzung von seitens des Fitnessstudiobetreibers ordnungsgemäß zur Verfügung gestellten Leistungen kommt dem Mitglied kein Rückerstattungsanspruch zu.
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6.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei vom Mitglied verschuldeten Zahlungsrückständen (verschuldeter Zahlungsverzug) können darüber hinaus Betreibungskosten - soweit gesetzlich zulässig -geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.4. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert, wobei die Anpassungsmöglichkeit des Mitgliedsbeitrags nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen adressiert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbeitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden. Festgehalten wird, dass eine erstmalige Anpassung des Mitgliedsbeitrags frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten ab Abschluss des Fitnessvertrags möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt ist jede weitere Anpassung jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich.
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7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
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7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit wird in dem Fitnessvertrag festgelegt.– Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – beträgt diese 1 Monat. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
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7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
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7.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
7.3.3. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
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7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
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7.5. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
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7.6. Von einer Aussetzung wird der Lauf der Mindestvertragslaufzeit nicht berührt. Das heißt, die nächste Kündigungsmöglichkeit wird durch die Dauer der Aussetzung nicht verschoben.
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7.7. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.
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7.8. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
8. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
8.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden. Vor Abschluss eines solchen Vertrages wird der wesentliche Vertragsinhalt, das ist Dauer des Vertrages und der Preis zusammengefasst. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird danach ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
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8.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber Stefan Gressenbauer, Pöschlstraße 2, 4600 Thalheim bei Wels, 072425612720, office@medifit-thalheim.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
8.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in diesem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verbraucher hat jedoch für während der Rücktrittsfrist in Anspruch genommene Leistungen ein im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis angemessenes Entgelt zu bezahlen.
9. Haftung
9.1. Der Fitnessstudiobetreiber haftet für Personenschäden, sofern diese vom Fitnessstudiobetreiber oder einer ihm zurechenbaren Person verschuldet wurden. Für sonstige Schäden, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit des Fitnessstudiobetreibers oder ihm zurechenbarer Personen ausgeschlossen.
10. Datenschutz
10.1. Dem Fitnessstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers gemäß Art. 13 DSGVO ist im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt und online unter https://www.medifit-thalheim.at/datenschutzerkl%C3%A4rung abrufbar.
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10.2. Zutritte werden in elektronischer Form erfasst, um durchgehend sofortige Zutritte ausschließlich der Mitglieder zu ermöglichen. Die Details ergeben sich aus der zuvor genannten Datenschutzerklärung.
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10.3. Im Fall einer gesonderten und ausdrücklichen Einwilligung durch das Mitglied werden Personen- und Trainingsdaten sowie Trainingsergebnisse zum Zwecke der Trainingsbetreuung gesammelt und für die weitere Betreuung verarbeitet.
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11. Betriebsunterbrechung
11.1. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, nach eigener Wahl bis zu insgesamt 10 Tage im Jahr den Betrieb des Fitnessstudios zu unterbrechen, um Reparaturen, Reinigung, Urlaub, Umbau oder dergleichen vornehmen zu können. Jede Betriebsunterbrechung wird mindestens eine Woche vorher angekündigt. Für diese Zeiträume besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, insbesondere da diese Unterbrechungszeiten in der Preisgestaltung bereits Berücksichtigung finden.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
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12.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
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12.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
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12.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
13. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
AN:
Stefan Gressenbauer – Medifit Thalheim
Pöschlstraße 2
4600 Thalheim bei Wels
E-Mail: stefan.gressenbauer@medifit-thalheim.at
Tel: 07242/5612720
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*) /erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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(*) Unzutreffendes streichen
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